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Die Regeln für unsere Zusammenarbeit mit Unternehmen: Teil A gilt für alle Leistungen, Teil B ergänzt einzelne Leistungen.
Inhalt
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge der Share4Growth GmbH & Co. KG, Zedernstraße 6, 59075 Hamm, handelnd unter der Marke Share2Create („Share2Create“), mit ihren Kunden. Sie umfassen insbesondere Strategie und Positionierung, Workshops und Beratung, Content und Design (Social-Media-Designs, Werbemittel), Social-Media-Management und Social-Media-Werbung, Webdesign und Webentwicklung, SEO, Erklärvideos und Videoproduktion, Lern- und Onboarding-Systeme sowie KI-Automatisierung.
(2) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Unternehmer ist auch, wer einen Vertrag zur Gründung oder Vorbereitung einer selbständigen Tätigkeit schließt. Mit Verbrauchern schließen wir auf Grundlage dieser AGB keine Verträge.
(3) Es gilt die Fassung dieser AGB, die bei Vertragsschluss gültig ist. Eine neue Fassung gilt für laufende Verträge nur, wenn der Kunde ihr in Textform zustimmt.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Share2Create ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch, wenn Share2Create in Kenntnis abweichender Bedingungen leistet.
(5) Teil B enthält besondere Regeln für einzelne Leistungen. Sie gehen Teil A vor. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen AGB vor.
(1) Angebote von Share2Create sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Annahmefrist nennen.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot in Textform annimmt (zum Beispiel per E-Mail oder digitaler Unterschrift) oder Share2Create einen Auftrag des Kunden in Textform bestätigt.
(3) Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Angebot mit Leistungsbeschreibung. Angaben auf der Website, in Präsentationen oder Checks sind Beschreibungen, keine zugesicherten Eigenschaften.
(4) Konzepte, Entwürfe, Angebote und Präsentationen, die Share2Create vor Vertragsschluss übergibt, bleiben geistiges Eigentum von Share2Create. Der Kunde darf sie ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergeben oder selbst umsetzen.
(1) Share2Create erbringt die Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik und Gestaltung und darf dafür geeignete Mitarbeiter, Partner und Werkzeuge einsetzen, auch KI-Werkzeuge (§ 10).
(2) Je Projektphase sind zwei Feedback-Schleifen enthalten, sofern das Angebot nichts anderes regelt. Eine Feedback-Schleife ist eine gesammelte Rückmeldung des Kunden zu einem vorgelegten Arbeitsstand.
(3) Wünscht der Kunde Änderungen, die über die Leistungsbeschreibung oder die enthaltenen Feedback-Schleifen hinausgehen, teilt Share2Create Aufwand und Auswirkungen auf Termine mit. Die Änderung wird erst umgesetzt, wenn der Kunde zugestimmt hat. Sie wird nach § 7 Abs. 3 vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(1) Der Kunde stellt rechtzeitig alle Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner bereit, die Share2Create für die Leistung braucht. Er benennt eine Ansprechperson, die Entscheidungen treffen kann.
(2) Der Kunde prüft vorgelegte Arbeitsstände zeitnah, insbesondere auf fachliche und rechtliche Richtigkeit seiner eigenen Angaben, Produktaussagen und Pflichtangaben.
(3) Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig mitwirkt, verschieben sich Termine entsprechend. Mehraufwand wird nach § 7 Abs. 3 vergütet. Die Rechte von Share2Create nach §§ 642, 643 BGB bleiben unberührt.
(1) Termine sind unverbindliche Richtwerte, außer sie sind ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
(2) Verbindliche Termine setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkung (§ 4) rechtzeitig erbracht und die Anzahlung (§ 7 Abs. 5) geleistet hat.
(3) Share2Create liefert digital in dem im Angebot genannten Format, zum Beispiel per Download-Link, Cloud-Ordner oder direkt im System des Kunden.
(1) Soweit Share2Create ein Werk schuldet (zum Beispiel Video, Website, Designs), zeigt Share2Create die Fertigstellung in Textform an und setzt dem Kunden eine Frist von 10 Arbeitstagen zur Abnahme. Arbeitstage sind Montag bis Freitag außer gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen.
(2) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Share2Create weist den Kunden mit der Fertigstellungsanzeige auf diese Folge hin.
(3) Wegen unwesentlicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
(4) Abgrenzbare Teilleistungen werden einzeln abgenommen (Freigabe), insbesondere Konzept, Sprechtext, Storyboard, Design-Entwurf und Seitenstruktur. Eine Freigabe hat die Wirkung einer Teilabnahme.
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung (Festpreis, Paketpreis, Monatspauschale oder Aufwand). Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Ein Festpreis umfasst die Leistungen laut Leistungsbeschreibung mit den Feedback-Schleifen nach § 3 Abs. 2.
(3) Stundensatz: Leistungen nach Aufwand sowie Zusatz- und Mehraufwand (§ 3 Abs. 3, § 4 Abs. 3) berechnet Share2Create mit 100 Euro netto pro Stunde, sofern das Angebot keinen anderen Satz nennt. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Zeitaufwand in Schritten von 6 Minuten (0,1 Stunde). Share2Create führt einen Tätigkeitsnachweis mit Datum, Dauer und Beschreibung der Tätigkeit und übermittelt ihn mit der Rechnung oder auf Anfrage.
(4) Tagessätze beruhen auf 8 Stunden innerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr). Arbeitet Share2Create auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden außerhalb dieser Zeiten, erhöht sich der Satz um 50 %.
(5) Anzahlung: Bei Projekten mit Festpreis sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, 60 % der Vergütung bei Auftragserteilung und 40 % bei Abnahme fällig. Die Anzahlung deckt insbesondere Briefing, Konzeption und erste Umsetzung, die Share2Create vorleistet. Mit der Arbeit beginnt Share2Create nach Eingang der Anzahlung. Verzögert sich die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, darf Share2Create die restliche Vergütung vier Wochen nach dem geplanten Abnahmetermin in Rechnung stellen.
(6) Monatspauschalen werden monatlich im Voraus berechnet. Leistungen nach Aufwand werden monatlich nachträglich berechnet.
(7) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
(8) Nebenkosten: Fremdkosten wie Werbebudgets, Lizenzen (Stockmaterial, Musik, Schriften, Software, Plugins), Sprecher, Druck, Hosting, Domains und Kosten von KI- oder Automatisierungsdiensten sind nicht im Preis enthalten, sofern das Angebot sie nicht ausdrücklich nennt. Share2Create rechnet sie nach vorheriger Abstimmung zum Selbstkostenpreis ab oder lässt sie direkt vom Kunden bezahlen.
(9) Reisen: Fahrtkosten berechnet Share2Create mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer, Reisezeit mit 50 % des Stundensatzes, Übernachtungen nach Beleg. Verschiebt der Kunde einen Termin kurzfristig, trägt er bereits entstandene, nicht erstattbare Reise- und Stornokosten.
(1) Projekte (Werkverträge): Kündigt der Kunde vor Fertigstellung ohne wichtigen Grund, den Share2Create zu vertreten hat (§ 648 BGB), erhält Share2Create die Vergütung für alle bis dahin erbrachten Leistungen. Abgeschlossene Projektphasen werden voll berechnet, eine begonnene Phase nach Aufwand (§ 7 Abs. 3), höchstens bis zum Preis dieser Phase. Für den noch nicht erbrachten Teil erhält Share2Create pauschal 10 % der darauf entfallenden Vergütung. Beide Seiten können nachweisen, dass der Anspruch höher oder niedriger ist oder gar nicht besteht.
(2) Die gezahlte Anzahlung wird mit diesem Anspruch verrechnet. Übersteigt sie ihn, erstattet Share2Create den Rest.
(3) Laufende Leistungen (zum Beispiel Social-Media-Management, SEO-Betreuung, Wartung): Laufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Angebot. Fehlt eine Regelung, kann jede Seite mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
(4) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
(1) Nach vollständiger Zahlung räumt Share2Create dem Kunden an den Arbeitsergebnissen, soweit daran Schutzrechte bestehen, die im Angebot genannten Nutzungsrechte ein. Fehlt eine Regelung, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die Ergebnisse für eigene Zwecke seines Unternehmens zu nutzen. Verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 AktG dürfen sie mitnutzen. Eine Weitergabe an andere Dritte bedarf der Zustimmung von Share2Create.
(2) Die Rechte beziehen sich auf das fertige Ergebnis. Offene Arbeitsdateien, Projektdateien, Quellcode von Vorlagen, Prompts, Entwürfe und nicht ausgewählte Varianten schuldet Share2Create nur, wenn das vereinbart ist.
(3) Bis zur vollständigen Zahlung darf der Kunde die Ergebnisse nur zur Prüfung nutzen.
(4) Rechte an Material Dritter (Stockfotos, Musik, Schriften, Software, Plugins) richten sich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Share2Create nennt diese auf Anfrage.
(5) Share2Create darf die Ergebnisse und den Namen und das Logo des Kunden als Referenz nennen und zeigen (Website, Präsentationen, Social Media, Wettbewerbe). Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen. Vertrauliche Inhalte zeigt Share2Create nicht.
(1) Share2Create setzt für Recherche, Text, Bild, Video, Ton und Automatisierung auch KI-Werkzeuge ein und nennt diese auf Anfrage.
(2) Rein KI-generierte Inhalte sind nach deutschem Recht in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Share2Create sichert deshalb nicht zu, dass solche Inhalte geschützt oder exklusiv sind. Der Kunde darf sie im vereinbarten Umfang frei nutzen.
(3) Inhalte, die nach Art. 50 KI-Verordnung zu kennzeichnen sind (zum Beispiel realistische KI-Avatare, KI-Stimmen realer Personen oder künstlich erzeugte realistische Szenen), liefert Share2Create mit einem Kennzeichnungsvorschlag aus. Für die Kennzeichnung bei der Veröffentlichung ist der Kunde verantwortlich.
(4) Sollen reale Personen als Avatar, Stimme oder Bild nachgebildet werden, weist der Kunde deren Einwilligung in Textform nach.
(5) Vertrauliche Daten des Kunden gibt Share2Create nur an KI-Dienste weiter, die diese nicht zum Training nutzen, oder nach Absprache mit dem Kunden.
(1) Der Kunde sichert zu, dass er an allen Inhalten, die er bereitstellt (Texte, Bilder, Logos, Videos, Daten), die nötigen Rechte hat und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
(2) Der Kunde stellt Share2Create von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinem Material oder seinen Vorgaben beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, wenn der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
(3) Für die rechtliche Zulässigkeit von Werbeaussagen, Produktangaben und Pflichtangaben (zum Beispiel Impressum, Datenschutzerklärung, Preisangaben) ist der Kunde verantwortlich. Share2Create weist auf erkennbare Bedenken hin, erbringt aber keine Rechtsberatung.
(1) Bei Werkleistungen leistet Share2Create zunächst Nacherfüllung. Share2Create wählt zwischen Nachbesserung und neuer Herstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Regeln mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei unerheblichen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen.
(2) Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, aus einer Garantie, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Für diese gelten die gesetzlichen Fristen.
(3) Bei Dienstleistungen (zum Beispiel Beratung, Social-Media-Management, SEO-Betreuung) schuldet Share2Create die sorgfältige Tätigkeit, keinen bestimmten Erfolg.
(4) Schadensersatz wegen Mängeln richtet sich nach § 13.
(1) Share2Create haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Share2Create nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Diese Regeln gelten auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Share2Create.
(5) Für den Verlust von Daten haftet Share2Create nur in dem Umfang, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
(1) Reichweite, Follower, Rankings, Klicks, Anfragen, Umsätze und andere Ergebnisse hängen von vielen Faktoren ab, die Share2Create nicht beeinflusst. Share2Create garantiert solche Ergebnisse nur, wenn das ausdrücklich als Garantie vereinbart ist.
(2) Plattformen wie Google, Meta, LinkedIn, TikTok oder YouTube können Richtlinien, Funktionen und Algorithmen jederzeit ändern, Anzeigen ablehnen oder Konten sperren. Dafür haftet Share2Create nicht, sofern Share2Create die Ursache nicht schuldhaft gesetzt hat.
(3) Werbekonten, Domains, Hosting und Software-Konten werden auf den Namen des Kunden geführt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Werbebudgets zahlt der Kunde direkt an die Plattform.
(1) Soweit Share2Create personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (zum Beispiel bei Zugriff auf Kundenkonten, CRM, Newsletter-Listen oder Werbesysteme), schließen die Parteien vor Beginn einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen AGB vor.
(2) Wie Share2Create selbst personenbezogene Daten verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.
(1) Beide Seiten behandeln alle vertraulichen Informationen der anderen Seite, die als vertraulich gekennzeichnet oder erkennbar Geschäftsgeheimnisse sind, auch nach Vertragsende vertraulich. Sie geben diese nur an Personen weiter, die sie für den Vertrag brauchen und ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(2) Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, die eine Seite schon vorher kannte oder selbst erarbeitet hat oder rechtmäßig von Dritten erhalten hat, oder die aufgrund gesetzlicher Pflicht offenzulegen sind.
Share2Create bewahrt das Projektmaterial 24 Monate nach Abnahme oder Vertragsende auf und löscht es danach, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Gegen Vergütung übergibt Share2Create das Material vorher auf Wunsch.
Ereignisse, die keine Seite zu vertreten hat (zum Beispiel Naturkatastrophen, Pandemie, Streik, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Internet, Cloud- oder Plattformdiensten), befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dauert ein solches Ereignis länger als zwei Monate, kann jede Seite den betroffenen Vertrag kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden vergütet.
(1) Erklärungen und Anzeigen im Rahmen des Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB, auch wenn sie mündlich getroffen werden. Sie sollen zum Nachweis in Textform festgehalten werden.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort ist Hamm. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Hamm.
(4) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(1) Die Produktion läuft in Phasen: Briefing, Konzept und Sprechtext, Storyboard oder Animatic, Produktion, Feinschnitt. Jede Phase endet mit einer Freigabe (§ 6 Abs. 4). Änderungen an bereits freigegebenen Phasen sind Zusatzaufwand (§ 3 Abs. 3).
(2) Sprecher, Musik und Stockmaterial lizenziert Share2Create für die vereinbarte Nutzung. Eine Erweiterung (zum Beispiel TV, Kino, bezahlte Werbung, weitere Sprachen) kann zusätzliche Lizenzkosten auslösen.
(3) Share2Create liefert das fertige Video im vereinbarten Format. Projektdateien und Rohmaterial sind nicht geschuldet (§ 9 Abs. 2).
(1) Share2Create gestaltet und entwickelt die Website nach der Leistungsbeschreibung, in der Regel mit WordPress. Die Website wird für aktuelle Versionen der gängigen Browser (Chrome, Edge, Firefox, Safari) auf Desktop und Smartphone optimiert.
(2) Hosting, Domain, E-Mail-Postfächer und kostenpflichtige Erweiterungen (Themes, Plugins) gehören nicht zum Leistungsumfang, sofern das Angebot sie nicht nennt.
(3) Wartung, Updates, Backups und Sicherheitsüberwachung nach dem Go-live sind nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart sind.
(4) Für die rechtlichen Texte der Website (Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einstellungen, AGB) und die Pflicht zur Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, soweit sie den Kunden trifft, ist der Kunde verantwortlich. Share2Create setzt die Texte technisch um.
(1) Der Kunde gibt Share2Create die nötigen Zugänge über die Rollen- und Freigabefunktionen der Plattformen, nicht durch Weitergabe seiner Passwörter.
(2) Beiträge und Anzeigen werden vor der Veröffentlichung freigegeben, sofern nicht vereinbart ist, dass Share2Create innerhalb eines abgestimmten Redaktionsplans selbst veröffentlicht.
(3) Das Werbebudget legt der Kunde fest. Share2Create überschreitet es nicht ohne Zustimmung.
(4) Community-Management erfolgt in den vereinbarten Zeiten. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung ist nicht geschuldet.
Share2Create optimiert Inhalte und Technik nach anerkannten Methoden. Bestimmte Positionen in Suchmaschinen oder KI-Antworten werden nicht garantiert (§ 14 Abs. 1).
(1) Der Kunde kann einen vereinbarten Workshop bis 5 Arbeitstage vorher kostenfrei verschieben. Bei späterer Absage oder Verschiebung berechnet Share2Create den bereits entstandenen Vorbereitungsaufwand nach § 7 Abs. 3 und angefallene Fremdkosten.
(2) Share2Create darf einen Termin aus wichtigem Grund (zum Beispiel Krankheit) verschieben und bietet zeitnah einen Ersatztermin an.
(1) Automatisierungen nutzen Dienste Dritter (zum Beispiel Make, OpenAI, Anthropic, CRM- oder Mail-Systeme). Deren Konten und Kosten trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Ändern Drittanbieter ihre Schnittstellen, Preise oder Bedingungen, kann eine Anpassung nötig werden. Sie ist Zusatzaufwand, sofern kein Wartungsvertrag besteht.
(3) KI-Ergebnisse können fehlerhaft sein. Der Kunde prüft Ergebnisse, die er nach außen gibt oder für Entscheidungen nutzt.
(1) Share2Create konzipiert und erstellt Lerninhalte und Lernplattformen für den Einsatz im Unternehmen des Kunden. Die Durchführung der Schulungen und die Lernerfolgskontrolle der Teilnehmer liegen beim Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Für fachliche Inhalte, die der Kunde liefert (zum Beispiel Arbeitsschutz, Compliance, Produktwissen), bleibt der Kunde verantwortlich.